Unser Honorar bei der Erbenermittlung ist grundsätzlich ein prozentualer Anteil des von uns vermittelten Nachlasses. Wir richten uns nach der 200 Jahre alten Praxis unseres Berufs und abhängig von der Erbordnung berechnen wir etwa 25-33,33 Prozent des Gesamtwertes des Nachlasses (abhängig vom Grad der Verwandtschaft und der eventuell nötigen Unterstützung unserer Partner aus dem Ausland).