Erbenermittlung

Unser Honorar bei der Erbenermittlung ist grundsätzlich ein prozentualer Anteil des von uns vermittelten Nachlasses. Wir richten uns nach der 200 Jahre alten Praxis unseres Berufs und abhängig von der Erbordnung berechnen wir etwa 25-33,33 Prozent des Gesamtwertes des Nachlasses (abhängig vom Grad der Verwandtschaft und der eventuell nötigen Unterstützung unserer Partner aus dem Ausland).

Familienforschung



Unser Honorar beläuft sich auf einen Stundensatz von 150 Euro zzgl. MwSt. (abhängig vom Herkunftsland des Auftraggebers) und andere Nebenkosten (Reisekosten, verschiedene Steuern und Ähnliches).




Urkundenbeschaffung



Unser Honorar beläuft sich auf einen Stundensatz von 100 Euro zzgl. MwSt. (abhängig vom Herkunftsland des Auftraggebers) und andere Nebenkosten (Kopierkosten und Ähnliches).